von Marcus Schmahl | Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
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Der eigentliche Auslöser für die Verhandlungen ist ein Streit zwischen dem 3P Mitbegründer und Rapper Moses Pelham und der legendären Electronik-Band Kraftwerk. Pelham hat für eine in 1997 veröffentlichte Musikproduktion „Sabrina Setlur – Nur mir“ ein zwei Sekunden „langes“ Sample aus dem Kraftwerk Song „Metall auf Metall“ (1977) unter den Beat des Songs in einer (halbtaktigen) Endlosschleife ungefragt laufen lassen. Dass die eigentlichen Urheber hier verärgert waren, ist klar. Aber welche Auswirkungen hat der Streit vor Gericht auf einige Genres unserer Musikkultur?

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Heute ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gefallen: Moses Pelham darf das Kraftwerk Sample nutzen! Die Single aus dem Hause 3P durfte seit dem Beginn des Gerichtsverfahren weder verkauft noch ausgestrahlt und gesendet werden. Mit diesem Urteil kann dieses Verbot vor dem Bundesgerichtshof nun aufgehoben werden.

Pelham verbindet dieses Verfahren mit der Zerstörung eines kompletten Musikgenres „Hip Hop“, das zu einem Großteil auf Sampling basiert. Meist werden von verschiedenen Platten Beats, Beatfragmente, Melodien, Instrumente und Vocals geschnitten, aus denen ein neuer Song entsteht, der wiederum als Grundlage für den eigentlichen Rap-Part dient. Wäre das Urteil gegen diese Technik, würde eine komplette Ära in Deutschland zusammenbrechen und sehr viele in Deutschland produzierten Songs wären angreifbar, im schlimmsten Fall nicht mehr oder nur illegal verfügbar.

Auf der anderen Seite steht Ralf Hütter (Bandmitglied von Kraftwerk). Er bedauert, dass seine Kunst ungefragt gestohlen wird. Kraftwerk hat schon sehr oft Anfragen von international bekannten Acts, wie zum Beispiel Jay Z, Fergie und Coldplay erhalten, denen sie gerne die Freigabe erteilten. In diesem Fall sehen sie das Urheberrecht angegriffen. Aus ihrer Sicht mit Recht!

Der Gerichtspräsident Ferdinand Kirchhof meinte jetzt, dass das zwei Sekunden lange Soundstückchen recht kurz und daraus ein komplett neues musikalisches Werk entstanden sei und er meinte, dass ein Verbot „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“ würde. (Az. 1 BvR 1585/13)

Kunst ist eine subjektive Sache. Niemand kann genau sagen, welcher Teil des Ganzen relevant für ein musikalisches Werk ist. Meist ist das gesamte Stück entscheidend. Und genau diese „Lücke“ macht sich das Genre Hip Hop zu Nutze. Eigentlich entsteht immer ein neuer Song aus den Samples der Beatbastler, aber immer auf Basis eines Loops, der von jemand anderem kreiert wurde. Deswegen finde ich es besser, das Sample nochmals zu bearbeiten, Melodien umzuschneiden oder mit einem Sample-Player neu zu gestalten. Die Möglichkeiten, die wir heute haben, sind riesig!

Auf der anderen Seite ist es jetzt erlaubt, kurze Fragmente von Kraftwerk für eigene Musikproduktionen zu nutzen. Ich selbst stehe zwischen den Stühlen. Natürlich lasse ich mich oft von Songs inspirieren, hier und da nehme ich Loops und baue sie nach. Das ist erlaubt und gut für meinen kreativen Workflow. Auf der anderen Seite hatte ich selbst schon Probleme mit diesem Thema, denn aus einem meiner Songs wurde sich ebenfalls bedient. Deswegen weiß ich, wie man sich als Künstler fühlt.

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Aber auch Moses Pelham ist kein unbeschriebenes Blatt, was Klagen wegen Urheberrechtsverletzungen angeht. Denn seine Firma 3P schrieb schon etliche Abmahnungen gehen die „Sampler“ ihrer eigenen musikalischen Werke. (Beispiel)

Was meint ihr zu diesem Thema? In wie weit findet ihr Sampling gut, wann ist es für euch eine Verletzung der Rechte?

Ich bin dann mal weg – den Sampler anschmeißen! ;)

PS: Dieses Urteil erlaubt euch nicht, urheberrechtsgeschütztes Material frei für eure Songs zu nutzen. Zum Beispiel sind in der elektronischen Musikszene genannte „Bootleg-Remixes“ leider immer noch ein weit verbreitetes Phänomen und absolut illegal. Bitte sichert euch vor dem Benutzen eines Samples rechtlich ab und lasst euch schriftlich eine Genehmigung aushändigen, ansonsten kann es sehr teuer werden!

Das ist die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts und hier findet ihr das Urteil zu dem Verfahren.

Hier ist ein aktueller Beitrag von Tagesschau.de zum Thema.

Hier ist das Original von Kraftwerk „Metall auf Metall“:

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Mehr Informationen

Und hier das „Plagiat“ von der Firma 3P „Sabrina Setlur – Nur mir“:

http://dai.ly/x2zo2q

Und hier noch ein Beitrag des Vortags von Tagesschau.de.

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