von Marcus Schmahl | Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Urheberrechtsreform: Ab sofort könnt ihr 15 Sekunden legal samplen!

Urheberrechtsreform: Ab sofort könnt ihr 15 Sekunden legal samplen!  ·  Quelle: Markus Winkler / Unsplash

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Die neue beschlossene Urheberrechtsreform besagt, dass ihr ab sofort bis zu 15 Sekunden fremdes Audiomaterial absolut legal und frei auf euren Social Media Seiten nutzen könnt. Somit lassen sich in dieser Länge Songpassagen und was immer ihr im Radio, Internet, TV und auf Datenträgern findet, für eure eigenen Darbietungen nutzen. Und diese 15 Sekunden sind eine ziemlich große Zeitspanne. Musiker, Texter und Urheber werden hier kräftig schlucken müssen. Einige große Musik-Acts haben schon offiziell zum Kippen dieser Reform aufgerufen. Denn in diesen 15 Sekunden ist meist das Kernstück eines kompletten Songs enthalten. Und genau das scheint jetzt frei für Jedermann zur Verfügung zu stehen. Wirklich? Und wie wird das in Zukunft vergütet?

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Das Urheberrecht handelt im Sinne von wem eigentlich?

Natürlich gibt es noch weitere Neuerungen dieser neuen Reform des Urheberrechts, die nun im Bundestag verabschiedet wurde. Hauptsächlich geht es um neue Upload-Filter für YouTube, Facebook, TikTok, SoundCloud und Co., die urheberrechtlich geschützte Werke jetzt direkt beim Upload sperren müssen. Denn von nun an sind diese großen Firmen verantwortlich für eine Verletzung dieses Rechts. Natürlich machen diese Filter immer noch ziemlich viele Fehler, das hat jeder von uns Uploadern unserer eigenen Werke sicher schon einmal erfahren müssen. Daran sollen und werden die Streaming-Firmen hoffentlich arbeiten.

Aber ab sofort ist auch mehr möglich. Denn Parodien, Pastiche und andere ähnliche Genres, die sich in dieser „legalen“ Grauzone befinden, dürfen jetzt frei im Netz dargeboten werden. Das öffnet das Angebot natürlich immens. Nachgesungene und neuinterpretierte Songs lassen sich so ohne Probleme und Rechteklärung für eure Fans hochladen.

Unsere 15 Sekunden

Die Mengeneinheit „geringfügige Nutzung“ ist laut der neuen Reform 15 Sekunden Musik, Text, Film. Und diese dürft ihr jetzt frei in euren Streams einsetzen. Das heißt 15 Sekunden eines x-beliebigen Musikstücks könnt ihr nun legal in euren Darbietungen, eigenen Streams, YouTube-Videos, eigenen kreativen Eskapaden ohne Probleme und ohne Sperre einbauen. Ihr müsst noch nicht mal Rechte klären lassen, beim Urheber Anfragen noch Lizenzgebühren zahlen. Und da auch ein „Nachahmen/Nachmachen“ von urheberrechtlich geschützten Werken nun möglich ist, werden wir uns bald auf eine riesige Welle an Remakes und 202x-Remixes freuen dürfen. Denn wer kontrolliert nun die genauen Zeiten des Fragments eines Titels und vor allem wie (technisch gesehen)? Und wo ist der Übergang von einer eigenen Social Media Präsenz und einer kommerzieller Vermarktung eines Stücks? Wer kontrolliert das?

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Wie seht ihr das Thema? Seid ihr eher auf der Seite „ich mag diese Upload-Filter nicht und möchte alles ohne Probleme hochladen“ oder „jeder Ton eines Werks sollte auch angemessen an den Urheber vergütet werden“? Ein schwieriges Thema.

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17 Antworten zu “Urheberrechtsreform: Ab sofort könnt ihr 15 sek. Musik legal nutzen!”

    Se sagt:
    0

    Es wäre wohl toll, wenn sich dazu auch ein EU Gesetz entwickeln könnte.
    Wir hier in Österreich orientieren uns sicher an euch Deutsche aber dieser bunte Fleckerlteppich in dieser Sache macht so gar keinen Sinn…

    Prinzipiell find ich die Regelung super!

    Edgar Marton sagt:
    0

    Sehr umstritten. 15 Sekunden ist ja bei entsprechender Auswahl der ganze Refrain oder zumindest die Kernaussage eines Liedes. Wenn das NUN frei verwendbar ist, dann kann auch gleich auf jegliche Lizenzen verzichtet werden. Ich veröffentliche schon seit Jahren über Soundcloud alles „open source“ – dankenswerterweise muss ich nicht davon leben. Aber es vereinfacht das ganze „sample clearing“ natürlich erheblich und spart fette Anwaltskosten.

    johnnyk. sagt:
    0

    nur Deutschland ? Schweiz ? Kann man nun jeden Track 15 sek. sampeln ?

      Daniel sagt:
      0

      Hab ich mir jetzt auch grad überlegt. Wenn das in D gilt na gut. In der Schweiz haben wir noch andere Gesetzte… Wird für die Aufsichtsbehörden und Musikplattformen wohl recht schwierig, das zu händeln…

    Peter sagt:
    0

    Was heisst das für DJ Mixe? Die würden ja dann weggefiltert. Ob wir jetzt frei samplen können wie wir wollen das wage ich sehr stark zu bezweifeln. Wieso sollte das plötzlich okay sein? Was ist mit Leuten, die nicht bei Verwertungsgesellschaften sind? Hier sind noch ne Menge Fragen offen…

    Hara Gobi sagt:
    0

    Mein Song ist mein geistiges Eigentum, von der ersten bis zur letzten Note und niemand hat das recht irgend etwas damit anzustellen, wenn ich es nicht explizit erlaube.

    johnnyk. sagt:
    0

    ist diese freigabe nun offiziell und weltweit erlaubt ? …… jeder darf bis 15 sek. material sampeln und tracks remixen ?

    dr-w sagt:
    0

    der artikel ist leider so nicht wahr.
    selbstverstaendlich darf man keine beliebigen 15 sekunden samplen. neben urheberrecht gibt es und ausserdem noch leistungsschutzrecht was beruecksichtigt werden muss.

    Moses sagt:
    -1

    Tatsache, ich konnte es fast nicht glauben! Um das Interesse und die Rechte der Urheber zu schützen und besser zu vergüten werden diese einfach zur Verwurstung freigegeben. Wie verplant kann eine Regierung überhaupt sein..

    MrMukke sagt:
    1

    Es heisst ja, nur zu nicht kommerziellen Zwecken. Sobald ein Musikstück als fertiges Werk öffentlich dargeboten und monetarisiert wird, ob auf Soundcloud, Spotify oder sonst wo, ist die kommerzielle Intention ja praktisch nachgewiesen. So einfach geht’s dann hoffentlich mit künftigen Remixen etc. nicht.

      dr-w sagt:
      0

      genau!
      und ein „kommerzieller zweck“ ist nicht unbedingt etwas wo man dann tatsaechlich geld fuer ausbezahlt bekommt sondern auch etwas wo man selbst, oder ein produkt, oder event usw besser dasteht.

      ausserdem heisst doch wohl auch dass man davon ausgeht dass diese 15 sekunden „mutmasslich erlaubt“ sind. dh wenn man sich meldet und sagt „leute. ne!“ dass dann schluss mit lustikkk ist. oder?

    Hans dampf sagt:
    1

    Der Artikel ist leider völlig daneben. Es geht nicht per se darum nun x-beliebig diese 15 sec für die eigenen sachen zu nutzen, sondern es werden diese 15 sekunden nur nicht mehr bei uploads unter strafe gestellt. alles andere wird weiterhin bleiben wie es ist und ich kenne Anwälte die sich jetzt schon auf viele dementsprechende Prozesse einstellen. sowohl von Seiten der Musiker/innen als auch der Musikverlage.

    Al Magnifico sagt:
    0

    Musik, deren „Kernstück“ in 15 Sekunden passt, will ich gar nicht hören.

    Fabian sagt:
    0

    Sorry, aber die Aussage, das sei legal, ist hier völlig falsch! In dem Video wird ganz klar gesagt, dass die Nutzung kostenpflichtig bleibt! Nur de Upload-Filter wird geändert. Also ist der Upload ohne entsprechend GEMA zu zahlen verboten. Oder habe ich da was falsch verstanden?

    Heiko sagt:
    0

    Dein Artikel ist echter Stuss und könnte für einige Leute sehr teuer werden wenn man deinen Falschbehauptungen folgt.
    15 Sekunden – die UPLOADFILTER(!) bei Youtube und Co schlagen dann nicht mehr an aber wenn man meint nun jeden x-beliebigen Song 15 Sekunden lang für seine Videos verwenden zu dürfen, hat sich tief ins Fleisch geschnitten – man muss da, wie vorher auch, mit einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung rechnen.

    Tobias Claren sagt:
    0

    15s insgesamt, oder pro Schnipsel?
    Wenn es 15s insgesamt sind, und das auch bei einem Werk von 2h gilt, kann ich es also auch in kleinere Clips aufsplitten, und in jedem Teil 15s einsetzen 0_o…

    Ich hätte da was wo 38s aus einer Dokuserie-Episode nützlich wären.
    Z.B.:
    13s
    3s
    4s
    7s
    5s
    6s

    Für die ist so Etwas mit Quellen-Einblendung Werbung…

    2,6x schneller laufen lassen hilft wohl nicht… 0_o

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