von claudius | Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Gibson-vs-Dean

 ·  Quelle: dean

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Der Streit vor Gericht zwischen Gibson und Dean hat ein Ende gefunden: Es gibt einen Beschluss, wem fortan die Trademarks (in den USA) gehören und wer Gitarren mit den Body-Formen bauen darf. Was heißt das für Europa?

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Gibson vs. Dean

2019 hatte Gibson die Firma Dean bzw. den Mutterkonzern Armadillo verklagt – wir berichteten. Es ging um die Korpusformen für die Modelle Flying-V, Explorer, ES und SG. Darauf hin ging Dean selbst zum Angriff über und wollte Gibson die Markenrechte bzw. Trademarks für die Modelle streitig machen. Es ging darum, ob die Modelle „generische“ Formen aufweisen oder ob es berechtigt ist, diese doch speziellen Bodys rechtlich abzusichern.

Dean V79 Flying-V

Dean „Flying-V“

Nach 3 Jahren Auseinandersetzung vor Gericht gibt es nun eine Pressemeldung von beiden Firmen – beide hören sich positiv an, wobei Gibson unserer Meinung nach mehr zu feiern hat.

Gibsons Pressemeldung:

The court’s decision by jury today, to uphold Gibson’s long-established and well-recognized trademarks for Gibson’s innovative and iconic guitar shapes is a win for Gibson and the music community at large. The court found that the Gibson Trademarks are valid, the Gibson shapes are not generic, and the defendants were guilty of both infringement and counterfeiting. Gibson is very pleased with the outcome after years of simply trying to protect their brand and business through well recognized intellectual property rights, rights that have been Gibson’s for decades.

Gibson’s guitar shapes are iconic, and now are firmly protected for the past, present, and future. From a broader perspective, this court decision is also a win for Gibson Fans, Artists, Dealers, and related Partners whoexpect and deserve authenticity. Not to mention for all of the iconic American brands that have invested in meaningful innovation and continued protection, only to see it diluted with unauthorized and often illegitimate knockoffs. Gibson can now focus attention on continuing to leverage its iconic past, and invest in future innovation, with confidence.

Dean Pressemeldung

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“We are thrilled that a Texas jury has vindicated Armadillo in ruling for Armadillo on its defense to Gibson’s trademark claims on our Dean V guitar, Dean Z guitar, and Evo headstock.

“The jury found that Armadillo is not liable to Gibson for our long use of those guitars and headstock. The jury issued a judgment in the amount of $4,000, a mere fraction of the $7 million plus originally sought by Gibson.”

Gibson Leo Scala Super 58s Flying-V Master Artisan

Gerichtsbeschluss (Jury-Entscheid)

Die Jury war überzeugt davon, dass Dean hier klar die Trademarks von Gibson verletzt hat – von den Modellen Flying-V, Explorer und SG. Dazu zählen auch der Dove Wing Headstock und die Hummingbird Akustikgitarre.

Die Jury befand außerdem, dass Dean „counterfeits“, also Fälschungen bzw. Nachahmungen, vermarktet hat. Und zwar von allen oben genannten Modellen, außer dem Dove Wing Headstock.

Dean muss nun 4000 USD an Gibson wegen der Rechtsverletzung zahlen – für jede Form. Gibson hatte initial 7 Millionen gefordert. Da ist Dean wohl eher glimpflich davon gekommen.

USA vs. Europa

Das Urteil betrifft aktuell nur die Verkäufe in den USA. Und es wurde noch keine Berufung eingelegt, was immer noch passieren kann. Am Ende ist die USA für die US-Firma ein wichtiger Markt. Außerdem gab es schon einmal so einen Fall, damals , 2001, mit PRS und den Single Cut Modellen, die doch an die Les Paul erinnern. Zuerst sah es gut für Gibson aus, nach dem Einspruch 2005 von PRS hatte Gibson allerdings verloren. Und PRS verkauft die Modelle unverändert auch in den USA.

Das Urteil dürfte Gibson gut passen, wir erwarten demnächst neue Signature-Modelle zur NAMM – wovon einige Flying-V und Co sein dürften.

Was heißt das für die Modelle in Europa? Ohne ein Experte in Sachen Markenrecht zu sein: Erst einmal nichts. Zudem gibt es noch einen Haufen andere Firmen, die sich an der Flying-V-Form bedienen und diese mehr oder weniger verändert auf den Markt bringen. Sollte die zu erwartende Berufung in den USA ebenfalls für Gibson entschieden werden, wird es der Konzern wohl auch in Europa versuchen. Zur Klärung der Umstände verlinke ich mal ein passendes Video unten.

Hier ein paar Modelle von Gibson, Dean und im Vergleich von anderen Herstellern. Kannst du sie unterscheiden oder wurde da eindeutig „inspiriert“?

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Deine Meinung

Was hältst du von der Sache? Darf eine Form so abgesichert sein, dass andere Firmen sie nicht verwenden dürfen?

Oder ist es am Ende egal, denn wer Gibson spielen möchte (und es sich leisten kann), der wird Gibson kaufen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, eine alternative Firma erwerben möchte, wird das tun.

Mehr Infos

Video

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Mehr Informationen

Bildquellen:
  • Dean "Flying-V": Dean
  • Gibson Leo Scala Super 58s Flying-V Master Artisan: Gibson
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2 Antworten zu “Gibson vs. Dean: Es gibt einen Gerichtsbeschluss für die USA”

    Marco 🤔 sagt:
    0

    Gitarrenformen haben sich in der Zwischenzeit zum Allgemeingut entwickelt, was gut für die Menschheit ist. Ein alter Hut, eine Gibson Fälschung ist kein original aber für jedermann erschwinglich. Das soll nun den Menschen genommen werden! Gibson hat sich alle Mühe gemacht ihre Sympathien endgültig zu verspielen! Recht hin oder her, aber ich brauche deren überteuerten Kram nicht. Inzwischen hat sich im Gitarrenbau eine Art Standard entwickelt der einfach zum Repertoire entwickelt hat. Das ist wie wenn einer das TV Gerät für sich lizenzierten und patentieren ließe und von nun an alle TV Geräte nur noch von einem Hersteller zur Verfügung stehen würde und andere Hersteller müssten horente Gebühren bezahlen 🤮. Folge, wegen diesem rechtlichen Fauxpas muss jeder Bürger mehr fürs TV Gerät bezahlen und einer freut sich über die Gebühren. Es geht nur um Geldmacherei. Gibson ist ein Geldhai und kann nicht genug bekommen. Sie wollen die Chance nutzen Gesetze zu mißbrauchen um die Menschen für ihre Idee zu versklaven. Das zeigt wie Raffgierig die Firma agiert und verspielt somit sämtliche Sympathien bei mir. Der Gibson Hype wird damit einen ordentlichen Knick bekommen und ich werde diese Firma mit keinem Blick mehr würdigen, dank ihres unwürdigen agierens.

      Echt jetzt? sagt:
      0

      „Sie wollen die Chance nutzen Gesetze zu mißbrauchen um die Menschen für ihre Idee zu versklaven.“
      Echt jetzt? Vielleicht hilft ein Aluhut?

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