von stephan | Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Gibson verklagt Dean Guitars

Gibson vs. Dean Guitars  ·  Quelle: Gibson / Dean Guitars

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Das ging schnell: Erst vergangene Woche hatte Director Of Brand Experience Mark Agnesi in einem heiß diskutierten YouTube-Video eine deutliche Warnung an alle Hersteller ausgesprochen hat. Nun verklagt Gibson die Mutterfirma von Dean Guitars & Luna Guitars.

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“You have been warned, we’re looking out and we’re here to protect our iconic legacy.”

Agnesi & Gibson stießen nicht gerade auf Verständnis. Die Gitarren-Community reagierte ziemlich negativ auf das Video, weshalb der Clip alsbald wieder von YouTube gelöscht wurde. Allerdings scheinen Agnesis Worte alles andere als eine leere Drohung gewesen zu sein.

The Dean V & Gibson Flying V

Millionen-Klage

Nach Angaben von Guitar.com hat Gibson vor einem texanischen Gericht eine Millionen-Klage gegen die Muttergesellschaft von Dean Guitars und Luna Guitars eingereicht. Der Gitarrenriese behauptet, es lägen Markenverletzungen, Markenfälschungen, unlauterer Wettbewerb und Markenverwässerung durch die in Florida ansässige Armadillo Distribution Enterprises, Inc. vor.

Laut Gibson seien ganze sieben Patente durch Armadillo Distribution verletzt worden. Im Besonderen geht es um das Korpus-Design der Flying V, Explorer, ES und SG sowie das „Dove Wing„-Kopfplatten-Design, der Produktname Hummingbird und das Markenzeichen „Moderne“.

Die Klage gegen Dean Guitars wurde bereits im Mai eingereicht und am 6. Juni 2019 abgeändert. Eine Woche vor Veröffentlichung des Videos. Gibson hatte offenbar unter CEO Henry Juskiewicz im Oktober 2017 ein Unterlassungsschreiben geschickt, jedoch wurden damals keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Ein zweites Unterlassungsschreiben erfolgte im Mai dieses Jahres unter dem neuen CEO James Curleigh.

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The Dean V

Die „The Dean V“ ist seit 1977 auf dem Markt und seitdem besonders bei Rock-Gitarristen (Dimebag Darrell!) sehr beliebt. Unklar ist, warum Gibson erst Jahrzehnte später eine Verletzung seiner Patente sieht. Armadillo wird weiterhin vorgeworfen, dem geneigten Käufer vorgegaukelt zu haben, die Gitarren von Dean und Luna würden in irgendeiner Form zu Gibson gehören. Die Strafen für ein solches Vergehen sind noch höher als bei einer Patentverletzung.

Schadenersatz in Millionenhöhe

Laut den offiziellen Gerichtsunterlagen verlangt Gibson einen Schadenersatz, der sich aus den Gewinnen von Armadillo, den von Gibson erlittenen Schäden und den Kosten der Klage zusammensetzt. Außerdem sollen die beiden erstgenannten Beträge addiert und „verdreifacht oder anderweitig vervielfacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Uff! In einem Gerichtsurteil zugunsten Gibsons könnte die Firma alternativ einen gesetzlichen Schadenersatz von bis zu 14 Millionen US-Dollar (2 Millionen US-Dollar für jede der sieben Patentverletzungen) geltend machen.

Erste Reaktion

Armadillo CEO Evan Rubinson beschreibt die Klage als „völlig unbegründet“:

„We respect and value the intellectual property rights of others. But… some things are just too common and basic for one company to claim as their own property.“

„We will vigorously defend ourselves and seek to cancel Gibson’s alleged trademark registrations.“

Wie seht ihr das? Seid ihr enttäuscht von Gibson und hängt eure Flying V an den Nagel? Oder findet ihr, dass die Anschuldigungen absolut gerechtfertigt sind?

Bildquellen:
  • Dean vs. Gibson: Gibson / Dean Guitars
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8 Antworten zu “Gibson verklagt Dean Guitars & Luna Guitars”

    Robert G. sagt:
    0

    Ob die klage nun gerechtfertigt ist oder nicht muss ja am Ende ein Richter entscheiden. Die Vs und Explorers (Z) sind schon sehr nah am Original, ESP ist ja doch deutlich weg vom „authentischen“ Design. Aber warum kommt die Klage jetzt erst? Das ist ja schon fast Patenttroll-Verhalten.
    In jedem Fall reißen sie damit den neu aufgebauten Ruf (oder Hoffnung) mit dem Arsch wieder ein. Schade eigentlich.

      stephan sagt:
      0

      Guten Morgen Robert, da bin ich voll und ganz deiner Meinung! Ob ein solches Verhalten auf lange Sicht die Firma über was halten kann, wage ich zu bezweifeln.

        Dave sagt:
        0

        Guten Morgen,
        ich verstehe Euch nicht. Ist doch alles Äpfel mit Birnen vergleichen.

        Äpfel: Hier geht es um Patente und deren Verletzung und die Geschäftspolitik. Wie Robert G. schreibt: „Ob die klage nun gerechtfertigt ist oder nicht muss ja am Ende ein Richter entscheiden. “ ist genau richtig.
        Birnen: Jeder regt(e?) sich wegen der Produkt-Qualität über Gibson auf!

        Wenn jetzt die Gibson Modelle in der Qualität zulegen (und wir jetzt endlich zufrieden damit sind) … muss ich mich dann wegen deren Geschäftspolitik aufregen? Ist deswegen der neue Ruf (erworben durch das Qualitätsmanagement) komplett wieder hin?

        Stehe ich also demnächst im Laden – eine Top Gibson in der Hand – und denke: „Ne kannste nicht kaufen. Das Model wurde kopiert und Gibson klagt. Sch*** Firma!”?

          Dave sagt:
          0

          An den -1 Daumen runter Menschen:
          Ich stelle hier eine menge Fragen: Sind die so falsch?
          Du kannst dich hier lieber beteiligen. Deine Meinung würde mich jetzt schon interessieren!
          Gruß

    Torsten E. sagt:
    0

    Hmmm. gar nicht so einfach, die Gemengelage. Grundsätzlich halte ich es in dieser Phase für ziemlich unangebracht und ungeschickt von Gibson, so zu agieren. Sie haben ihre Fans lange Zeit mit Qualitätsmängeln, Mondpreisen und finanziellen Schwierigkeiten verstört; jetzt sollten sie erst mal wieder in Vertrauen investieren. Das macht man nicht dadurch, dass man andere Hersteller verklagt, sondern dadurch, dass man gute Gitarren zu vernünftigen Preisen verkauft und seine Musiker und deren Wünsche ernst nimmt.

    Klar ist schon, dass Formen wie die Flying V oder die Explorer (und für mich auch die SG) ziemlich eindeutige Gibson-Kreationen sind und damit eine Nutzung durch andere Gitarrenbauer zumindest mal fragwürdig ist. Wie diese Formen nun rechtlich geschützt sind und wie Gibson nun diesen Schutzanspruch durchsetzen will ist eine Sache für die Rechtsanwälte. Das Ganze aber jetzt in dieser Situation loszutreten, nachdem die Shapes seit zig Jahren von Dean produziert und vermarktet werden, ist auf jeden Fall ungewöhnlich und klingt irgendwie nach Bully-Taktiken – es wird Gibson jedenfalls in der Guitar Community nicht beliebter machen…

    Etwas anders stellt es sich für mich gefühlt bei den Les-Paul- , Strat- und Tele-Shapes dar. Die haben sich einfach über die Jahre zu generischen Mustern entwickelt, die ganze Kategorien beschreiben. Da wird es für Gibson schwierig bis unmöglich werden, den grundsätzlichen Shape zu schützen (vor allem, nachdem sie das über Jahrzehnte nicht getan haben). Hier wird es sicherlich eher darum gehen, dreiste Fakes zu verhindern – die ganze Kategorie der LP-Modelle werden sie da nicht ausräumen können, genausowenig wie Fender alle T-Shape-Modelle vom Markt bekommt.

    Lächerlich finde ich die Anklage gegen Dean wegen „Markenfälschung“ – Dean hat mit seinen V- und Z-Modellen (von Gibson bisher geduldet) eine eigene Reihe mit klarer Dean-Identität in den Markt gebracht und nie auch nur im entferntesten versucht, den Eindruck zu erwecken, die kämen von Gibson. Hier will nur ein Rechtsanwalt den Streitwert hochtreiben…

    Und ganz lustig wird es dann bei der Diskussion der „Hummingbird“. Ja, Luna Guitars hat eine Akustik-Gitarre mit einem Kolibri im Programm – und Gibson hat auch eine. Dass diese Gitarren komplett unterschiedliche Tierchen sind und keinerlei Verwechslungsgefahr besteht, wird geschickt ignoriert. Kann aber natürlich sein, dass sich Gibson die Wortmarke „Hummingbird“ in Verbindung mit Gitarren gesichert hat – dann hat Luna halt vor der Vermarktung nicht anständig recherchiert (oder bewusst mit dem Feuer gespielt).

    Bleibt auf jeden Fall spannend – ich fände es schade, wenn Gibson sich mit diesem Verhalten endgültig im Markt isoliert.

    Franz bokeloh sagt:
    0

    Guten tag erst mal, ich finde generell. Das patente geschützt werden müssen. Und auch die gitarren formen,ist bei autos auch nicht anders ,sonst kann ja jeder machen was er will,nur sie hätten damit schon. Sehr sehr viel früher das machen müssen. Ich finde eine copy bleibt eine copy, orginal. Ist und bleibt das orginal

      Nico sagt:
      0

      Also generell muss man Unterscheiden, was das Produkt ausmacht, für was wurde es gefertigt und welchen Zweck hat die Form. Wenn man einen Stift mit einer bestimmen ergonomischen Form baut, dann ist das logisch, dass da ein Patent drauf kann, es erfüllt einen bestimmten Zweck.
      Und für mich ist eine Form für ein Produkt, das zum Musizieren gebaut wurde, nicht ein Patent wert. Es gibt ganz wenige Gitarren, die Formbedingt einen Zweck erfüllen. Die von Gibson genannten Gitarren machen das nicht mal ansatzweise.

      Handwerkskunst macht eine Marke aus und nicht eine Form. Denn ich kaufe mir keine Gitarre, um sie anzusehen, sondern zu spielen. Da ist der Knackpunkt. Die Marke Gibson hat sich in den letzten 35 Jahren keine großen Lorbeeren eingeheimst und hat keine gleichbleibende Durchschnittsqualität mehr abliefern können, ganz besonders im Bezug zum Preis. Da gibt es Marken, die für weniger Geld mehr bieten können. Für mich klingt das nach Hoffen auf einen Präzedenzfall, sodass in Zukunft das verlorene Geld fließen kann und wir alle dazu verdammt sind diese Modelle als durchschnittliche Gitarren zu Mondpreise nur bei Gibson zu bekommen.
      Ich frage mich vor was hat denn Gibson so sehr Angst, wenn sie doch solche Hammergitarren bauen? Denn wie sich das anhört, wären sie die Konkurrenzlosen…
      (Ebenso chinesische Autos. Unter der Haube und dem Fahrgefühl, sowie der Erfahrung der Produktion und der verbundenen Qualität und Wertarbeit merkt man sicherlich, ob man in einen Porsche Macao oder einen Zotye SR9. Sorry, und das Prestigeobjekt sieht man an seinem Emblem, denn die Kopie kostet 15000,- € und das Original nunmal über 80000,-€ und satte 360PS und 500Nm Drehmoment. Ein Auto schaut man an, damit fahrt man und es ist ein Prestigeobjekt, aber NICHT für 15000,- Euro. Deswegen können auch alle Autohersteller entspannt sich zurücklehnen. Wenn denn das Auto auf seine Form reduziert wird, ist es wohl ziemlich langweilig und Porsche ist mehr als eine Form.)

      Beim Headstock an sich finde ich, dass das das Markenzeichen und das Erkennungsmerkmal einer Gitarrenfirma ist, das sollte man nicht kopieren können, da sonst Verwechslungsgefahr besteht, ähnlich wie bei einem Emblem für Autos. Wenn das natürlich kopiert wird, dann ist das einfach nur eine dreiste Kopie und man möchte sich mit fremden Lorbeeren eine goldene Nase verdienen. Sowas gibt es auch und sowas gehört verboten, weil man damit den Käufer täuscht.

      Ganz ehrlich, es gibt schon seit zig Jahren Kopien von Gibson, diese Deans haben schon alleine vom Headstock her so einen großen Unterschied, dass jeder erkennen kann, welche nun welche ist. Zudem damals mit PRS auch so ne nette Klage zum Glück nicht ihren Erfolg hatte, weiß ich wirklich nicht was sich Gibson dabei erhofft. Für mich klingt das wie damals, ein Hilfeschrei, weil sie sich sonst nicht besser zu helfen wissen, ganz ganz arm!

      Gibson, baue Gitarren mit gleichbleibender Qualität zu Vernunftspreisen, dann werden wir wieder Freunde!

    Andreas sagt:
    0

    Nach meinem Kenntnisstand muss man Patentverletzungen nachgehen, sobald man davon Kenntnis erlangt hat, um den eigenen Patentanspruch aufrecht zu erhalten. Das ist in allen Fällen, die Gibson hier anführt, offensichtlich über Jahrzehnte nicht geschehen. Damit stehen die Chance für einen Erfolg der Klagen ziemlich schlecht.

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