von claudius | Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Durch minimale Schwankungen im Stromnetz sind Aufnahmeort und dadurch die Person kein Geheimnis mehr  ·  Quelle: gearnews

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Es erstaunt mich immer wieder, zu was die heutige Technik alles im Stande ist. IT-Forensiker können mittlerweile durch eine Frequenzanalyse herausfinden, wo und wann die Töne aufgenommen wurden, um so beispielsweise Erpresser ausfindig zu machen. Das hilft aber nicht nur der Polizei oder den Nachrichtendiensten beim Enttarnen von Whistleblowern, sondern könnte doch eigntlich auch zur Sicherung des Urheberrechts eingesetzt werden, oder?

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Die FAZ hat im Juli dieses Jahres einen Artikel über diese relativ neue Technik geschrieben. Minimale Stromnetzschwankungen sind des Rätsels Lösung. Im beschriebenen Beispiel wurde ein Mörder dingfest gemacht, weil sich auf der Tonaufnahme die Netzfrequenz von (in Europa) 50 Hertz innerhalb von wenigen Sekunden von 50,001 Hertz auf 49,9999 Hertz und wieder auf 50,002 Hertz geändert hatte. Diese Werte wurden dann mit den Frequenzdatenbanken abgeglichen, die seit 2005 in ganz Deutschland sekündlich gespeichert werden. Somit lässt sich der Ursprungsort der Aufnahme feststellen.

Diese Technik könnte doch aber nicht nur dazu genutzt werden, um Verbrecher ausfindig zu machen, sondern auch bei Rechtsstreitereien, die der eine oder andere vielleicht schon kennt. Das klappt natürlich nur, wenn man eine digitale Aufzeichnung hat. Laut dem Artikel ist es sogar möglich, nach extremer Verfremdung des Signals die Netzspannung ausfindig zu machen. Sicher wäre man nur, wenn man die 49,9 – 50,1 Hertz Frequenzen schmalbandig entfernt. Aber wer macht das schon, außerdem ist komplett entfernen nur sehr schwer möglich. Das könnte zukünftig Whistleblowern vor der Kamera zum Verhängnis werden, selbst wenn die Stimme verfremdet wurde.

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Somit hat eigentlich jeder Haushalt bzw. Bezirk seinen eigenen Fingerabdruck. Wenn dieser öffentlich gemacht wird, kann man zusammen mit dem Erstellungsdatum sicher sagen, von wem das Signal erstellt wurde. Wenn man zum Beispiel ein Sample einer platzenden Wassermelone im Studio aufgenommen hat und ein großer Künstler zufällig dieses Sample verwendet, aber keine Lizenz erworben hat, dann kann man sich so sein Recht sichern. Selbst wenn der Künstler nun selbst etwas aufnimmt, um seine Unschuld vorzutäuschen, ist seine Strom-Signatur im Audiosignal ein anderes. Bis diese Technik – wenn überhaupt – beim gemeinen Bürger ankommt, werden aber sicherlich noch einige Jahre vergehen.

Was meint ihr: Hat diese Idee Zukunft? Oder sollte man sich lieber anderweitig helfen, wenn es zu diesem Fall kommt?

Den gesamten Artikel bei der FAZ könnt ihr hier nachlesen.

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3 Antworten zu “Der digitale Fingerabdruck durch Stromnetzschwankungen”

    Daniel sagt:
    0

    o.O krass. Deine Idee is zwar ganz cool. aber nicht umsetzbar.

    PeterMüller sagt:
    0

    Zwar etwas älter, aber für mich als angehenden Geräuschemacher nicht uninteressant. Da denke ich mal über eine eigene Version des Kopierschutzes mittels Audiosignatur nach.

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