von  Julian Schmauch  | |  Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
GEMA vs. OpenAI: Erste Niederlage für die Macher von ChatGPT!

GEMA vs. OpenAI: Erste Niederlage für die Macher von ChatGPT!  ·  Quelle: GEMA / OpenAI

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In einem ersten „KI-Grundsatzurteil“ im Gerichtsverfahren GEMA vs. OpenAI hat das Landgericht München zugunsten der größten deutschen Verwertungsgesellschaft für Musik entschieden. Die Nutzung von Liedtexten deutscher Acts zum Training von OpenAIs KI-Systemen sei ohne entsprechende Lizenzen erfolgt. Wie geht es weiter?

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GEMA vs. OpenAI: Was bisher geschah

Zwar fühlt man sich in einigen Punkten sehr an den jahrelangen Konflikt zwischen der GEMA und YouTube erinnert, auch dort ging es letztendlich um Geld. Jedoch steht das Verfahren GEMA vs. OpenAI unter gänzlich anderen Vorzeichen. So hatte YouTube deutschen Usern in den vielen Jahren der zähen Verhandlungen statt des gewünschten Musikvideos nur eine Warntafel gezeigt.

Youtube GEMA Einigung Sperrtafel
Noch mal als Absicherung, wenn man ab morgen nostalgisch werden möchte · Quelle: Screenshot Gearnews / Claudius

Wo sich die Verwertungsgesellschaft und der Video-Streaming-Gigant dann aber doch irgendwann (2016) einig wurden, blieben die Fronten zwischen GEMA und OpenAI verhärtet. Aber eins nach dem anderen. Im November 2024 hatte die GEMA Klage gegen OpenAI beim Hamburger Landgericht eingereicht.

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Konkret ging es darum, dass man in ChatGPT mithilfe einfacher Prompts fast vollständige Liedtexte berühmter deutscher Songs wie „Männer“ von Herbert Grönemeyer, „Atemlos“ von Helene Fischer oder „Über den Wolken“ von Reinhard Mey generieren kann. Damit sei bewiesen, dass diese Texte zum Training der KI verwendet worden seien und vor allem gespeichert und reproduziert werden können. Und genau dafür benötigt man entsprechende Lizenzen von der GEMA.

GEMA vs. OpenAI: Das Hamburger Landgericht hat entschieden!

Das Gericht hat heute der Klage der GEMA stattgegeben und OpenAI zur Zahlung von Lizenzgebühren aufgefordert. Damit ist eine erste Hürde zur gerechteren Verwertung künstlerischer Inhalte durch KI-Anbieter genommen. Es ist allerdings ziemlich sicher, dass das nicht das letzte Wort im Streit GEMA vs. OpenAI.

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Zum einen wird OpenAI die Klage anfechtet. Zum anderen haben beide Parteien von Beginn an empfohlen, das Verfahren wegen seiner Grundsatzbedeutung an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen. Zwar dürfte dieser Streitfall damit noch eine ganze Weile andauern, die GEMA zeigt sich schon jetzt zufrieden:

„Mit dem heutigen Urteil wurden zentrale Rechtsfragen für das Zusammenspiel einer neuen Technologie mit dem europäischen Urheberrecht erstmals geklärt. Es ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einer fairen Vergütung für Urheberinnen und Urheber in ganz Europa“

So lässt sich Dr. Kai Welp, General Counsel der GEMA, in der Pressemitteilung zitieren. Das Urteil habe unterstrichen, dass OpenAI “ keine privilegierte Forschungsorganisation [sei] und die gesetzliche Erlaubnis für das so genannte Text- und Data Mining […] keinesfalls die Speicherung und Ausgabe geschützter Liedtexte [rechtfertigt]“.

KI vs. Kunst: Wo geht die Reise hin?

Kurz nach dem Beginn des Verfahrens GEMA vs. OpenAI hatte die Verwertungsgesellschaft im Januar dieses Jahres auch noch eine ähnlich gerichtete Klage gegen Suno eingereicht. Zwar wird man beim größten Anbieter für KI-generierte Musik das Urteil gespannt verfolgen.

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Angesichts der Tatsache, dass sich Konkurrent Udio allerdings kürzlich mit den Majorlabels auf einen Lizenzvertrag einigte, dürfte das bei Suno nur noch eine Frage von Monaten sein. Und damit hätte die Klage der GEMA kaum Erfolgschancen.

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Die Frage bleibt, wohin sich das Spannungsfeld zwischen der fairen Verwertung von Musik einerseits und der rasant wachsenden Verbreitung von KI-Anwendungen wie eben ChatGPT, Suno oder anderen Anbietern entwickeln wird. Die GEMA erhofft sich durch das heutige Urteil natürlich erhöhte Lizenzeinnahmen, auch von anderen Anbietern.

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Die wiederum werden alles daran setzen, die Urteile anzufechten, da es der GEMA sonst sicherlich auch weitere internationale Verwertungsgesellschaften nachtun würde. Was meint ihr? Wohin geht die Reise? Schreibt es uns in den Kommentaren!

Infos über den Konflikt zwischen der GEMA und OpenAI

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2 Antworten zu “GEMA vs. OpenAI: Erste Niederlage für die Macher von ChatGPT!”

    Moulin sagt:
    0

    Jaaa! Endlich! Danke GEMA für den berfälligen Schritt zur Regulierung!

    Gabberlein sagt:
    0

    Wiederhole das AI & KI einfach Verboten gehört bzw Abgeschafft da es eh nur Missbraucht wird,die Menschen werden davon eh nur immer Dümmer oder Glauben sie ernsthaft mit AI&KI sind sie Klüger?Wenn muss man klare Gesetze & Reglungen einführen,wer sich nicht dran hält hohe Strafen damit sie Lernen!

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