von  Marcus Schmahl  | |   Als bevorzugte Quelle auf Google hinzufügen   |  Lesezeit: 3 Min
GEMA gegen Suno: Münchner Gericht erklärt KI-Musiktraining für rechtswidrig

GEMA gegen Suno: Münchner Gericht erklärt KI-Musiktraining für rechtswidrig  ·  Quelle: GEMA / Suno

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Im Verfahren GEMA gegen Suno hat die Verwertungsgesellschaft vor dem Landgericht München I einen wichtigen juristischen Sieg errungen. Richterin Elke Schwager, Vorsitzende der 42. Zivilkammer, gab der GEMA am 31. Juli 2026 in so gut wie allen Punkten Recht. Das Gericht stellte fest, dass Suno beim Training seiner Modelle das Vervielfältigungsrecht verletzt hat und bei der Ausgabe an Nutzer zusätzlich gegen das Recht der öffentlichen Wiedergabe verstößt.

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Worum es im Verfahren ging

Im Zentrum des Prozesses GEMA gegen Suno standen mehrere bekannte Kompositionen, darunter „Atemlos durch die Nacht“, „Forever Young“ und „Mambo No. 5“. Die GEMA hatte argumentiert, diese Werke seien dauerhaft im Suno-Modell gespeichert und würden bei einfachen Prompts nahezu identisch wiedergegeben, ein Vorwurf, den die Kammer nach Prüfung offenbar bestätigt sah.

Nach der Urteilsverkündung im Saal 270 des Münchner Justizpalastes führte Schwager aus, es sei unstrittig, dass Suno beim Training zweifelsfrei die eingebrachten Werke verwendet und sich diese über sogenanntes Stream-Ripping heruntergeladen habe. Für die Praxis, urheberrechtlich geschützte Musik ohne Lizenz von Streaming-Plattformen abzugreifen und für KI-Training zu nutzen, ist das ein ziemlich deutliches Signal.

Anschluss an das OpenAI-Urteil vom November

Mit der Entscheidung im Fall GEMA gegen Suno bestätigt die Kammer die Linie ihres eigenen OpenAI-Urteils vom November 2025, in dem sie die Text-und-Data-Mining-Schranke bereits eng ausgelegt hatte. Diese Schranke erlaubt eigentlich unter bestimmten Bedingungen das automatisierte Auswerten von Werken für Forschung und Text- oder Datenanalyse, die Kammer sieht das KI-Training von Suno aber offenbar nicht als davon gedeckt an.

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Suno muss der GEMA nun Auskunft über die mit der Verletzung verbundenen Einnahmen erteilen und Schadensersatz leisten, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht. Suno selbst widerspricht dem Urteil und argumentiert, die eigene Technologie sei darauf ausgelegt, neue Songs zu erschaffen statt bestehende zu reproduzieren, das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben einen Einspruch. Das Urteil im Verfahren GEMA gegen Suno ist damit noch nicht rechtskräftig.

Warum dieses Urteil über Deutschland hinaus Gewicht hat

Was den Fall GEMA gegen Suno von bisherigen Verfahren rund um KI-Musikgeneratoren unterscheidet, ist sein Anspruch: Es gilt als erste europäische Entscheidung, die explizit eine Lizenzpflicht für das Training von Musik-KI festschreibt. Für Suno und vergleichbare Anbieter wie Udio bedeutet das ein deutliches Signal, dass der bisherige Ansatz, urheberrechtlich geschütztes Material ohne Lizenzierung fürs Training zu nutzen, in Europa juristisch kaum noch haltbar sein dürfte.

Dass die Kammer bereits mit dem OpenAI-Urteil vom November 2025 eine konsistente, KI-kritische Linie bei der Auslegung der Text-und-Data-Mining-Schranke verfolgt, dürfte Verfahren in anderen EU-Staaten deutlich beeinflussen. Gerichte in anderen Mitgliedsstaaten könnten sich an der Münchner Argumentation orientieren, auch wenn deutsche Urteile rechtlich keine Bindungswirkung für andere EU-Länder entfalten.

Fazit zu GEMA gegen Suno

Für Musikschaffende, deren Werke möglicherweise ohne Zustimmung in KI-Trainingsdaten gelandet sind, ist GEMA gegen Suno ein wichtiges Signal: Gerichte sind offenbar bereit, das Training generativer Musik-KI-Modelle klar als lizenzpflichtige Nutzung einzustufen, statt es unter den Deckmantel von Forschung oder Data Mining fallen zu lassen. Ob das Urteil in einer möglichen Berufung Bestand hat, bleibt abzuwarten, aber schon jetzt dürfte der Fall die Verhandlungsposition von Verwertungsgesellschaften gegenüber KI-Musikunternehmen europaweit stärken. Wir bleiben in diesem Thema natürlich und wie immer für euch dran.

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