von Marcus Schmahl | Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Programmierer erhält Urheberrecht für absolut alle möglichen Melodien

Programmierer erhält Urheberrecht für absolut alle möglichen Melodien  ·  Quelle: TEDx Minneapolis, Youtube

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Das ist doch nicht möglich! Oder etwa doch? Damien Riehl und Noah Rubin schafften das Unglaubliche. Sie entwickelten einen Programm-Code, der wirklich alle möglichen Melodien ausspuckte, die mit unseren 12 Halbtönen möglich sind. Somit wären sie die Urheber und könnten an allen neu angemeldeten Musikstücken monetär partizipieren. Und das sogar rechtlich abgesichert. Aber was passiert nun?

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Stell dir vor, dir gehören die Rechte aller Melodien dieser Welt

Der Hintergedanke dieses Experiments von Damien Riehl und Noah Rubin ist nicht weit hergeholt. Sie waren es einfach nur leid, immer wieder Rechtsstreitigkeiten im Musik-Business zu beobachten. Bei denen ging es meist um: „Der hat mir meine Melodie geklaut!“. Klar – in einigen Fällen wurden tatsächlich im Bootleg-Stil komplette Hymnen, Refrains oder Lead-Melodien eins-zu-eins übernommen. Hier muss natürlich der Komponist korrekt beteiligt werden. Trotzdem findet man bei allen bekannten Musikportalen sehr oft „raubkopierte“ Remixes und Remakes, die nicht als solche gekennzeichnet sind.

Aber es gab auch ziemlich viele andere Fälle, in denen abstruse Argumentationen entwickelt wurden, die eine Ähnlichkeit belegen sollten. Sicher ist das nicht so schwierig bei nur 12 möglichen Halbtonschritten und Milliarden Songs am Markt. Hier hatten wir vor einiger Zeit das Justin Bieber Thema. Ein weiteres Beispiel eines Streits ist die Ähnlichkeit von Sam Smiths „Stay With Me“ und dem Song von Tom Petty „I Won’t Back Down“. Hier gab Smith nach und gewährte dem Ankläger eine Beteiligung. Und das obwohl es eigentlich „Zufall“ gewesen wäre. Das ist mehr als löblich – oder was meint ihr dazu?

Software-Technik generiert alle möglichen Melodien und Musikstücke

Mit einer List wollten die Programmierer Riehl und Rubin dem Ganzen ein Ende bereiten. Oder zumindest das Musik-Business wachrütteln. Mit einer selbst erstellten Software erzeugten sie nämlich alle möglichen Melodien aus 12 Halbtonschritten. Diese speicherten sie als MIDI-Daten auf einer Festplatte, bevor sie die „Stücke“ veröffentlichten. Und das sollte das „Ende des Musik-Business“ bedeuten. Denn mit diesen Daten könnten sie jeden Urheber anklagen. Natürlich wurden diese nicht urheberrechtlich angemeldet, sondern verließen das heimische Studio als Creative Commons Zero Lizenz (sie haben also quasi keine Rechte an den „Songs“). Gut so. Aber für eine Art Schockstarre im Musikzirkus hat es mehr als gereicht!

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Und genau hierüber referiert Riehl in einem sehr interessanten TED Talk (siehe unten), den wir euch hier nicht vorenthalten wollen. Ihr solltet also demnächst im Studio künstlerisch an neuen Ideen feilen, das ohne Gedanken an Gesetze und Rechte. Aber vorsätzlich klauen dürft ihr natürlich nicht!

Mehr Infos zu dem Thema

Video zum TED Talk von Mr. Riehl

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29 Antworten zu “Programmierer erhält Urheberrecht für absolut alle möglichen Melodien”

    Nis sagt:
    0

    Lebensgefährlich!

    Thomas sagt:
    0

    Es war klar, dass das irgendwann kommt. Man kann halt nur begrenzte Kombinationen aus 12 Halbtönen erzeugen. Kunstwerke sind diese Kombinationen alleine natürlich nicht. Die Frage ist, wann ist ein Kunstwerk ein Kunstwerk und wo ist der Unterschied zwischen zufälligen Ähnlichkeiten und Plagiaten? Heutzutage können einfache Algorithmen sich fortentwickelnde Musikstücke generieren. Ist dann der Programmierer des Algorithmus der Urheber? Strange days indeed.

      Ehrlicher Erich sagt:
      0

      Über einen Radiosender der generative Musik spielt,
      also Musik von einer KI, hat Gearnews schon letztes Jahr berichtet.
      Ob das Urhberrecht dann automatisch an den Programmierer geht,
      würde ich auch gern wissen.
      Werden Programmierer die neuen „Popstars“ ?

        Marc sagt:
        0

        Eine sehr, sehr interessante Frage, die Du hier stelltst. Und ich denke, dass Deine Frage viel tiefer geht, als zunächst vermutet. Ich bin kein Jurist, und kann daher nur „aus dem Bauch heraus“ meine Meinung dazu abgeben. Ich denke, dass aktuell das Erschaffen von Musik von Seiten der Justiz als rein MENSCHLICHE Leistung gesehen wird. Wenn nun eine Sammlung von Algorithmen, die von Menschen erstellt wurden, Musik generiert, dann sind die Programmierer jener Algorithmen sicherlich Urheber des Programmcodes, nicht aber des Berechnungsergebnisses. Ich denke, dass jemand, der z.B. ein Excel-Macro entwickelt und implemenitert, sicherlich der Urheber des Macros ist, nicht aber der Urheber der Daten, die am Ende herauspurzeln. Vielleicht muss hier auch juristisches Neuland betreten werden, um klare Regeln zu schaffen. Ich hielte es nur für fatal, wenn dabei herauskäme, dass Programmierer eben jener o.g. Algorithmen auch gleichzeitig Urheberrechte an den Ergebnissen erhielten, die durch diese Algorithemen erschaffen wurden. Das wäre ein Armutszeugnis für die Menschheit. Warten wir’s ab und machen wir weiterhin selbständig menschliche Musik. :) Cheers!

        WOK sagt:
        0

        Ein Urheberrecht kann wahrscheinlich nur an eine natürliche oder juristische Person gehen, also nicht an eine Maschine.

          Ehrlicher Erich sagt:
          0

          Das erinnert mich an das Affenselfie von 2015.
          Erst bekam weder der Fotograf David Slater,
          noch der Affe das Recht an dem Bild.
          Am Ende urteilte ein US-Berufungsgericht in San Francisco,
          dass der Makake Naruto kein Recht habe,
          auf Urheberrechtsschutz zu klagen.
          Die Rechte liegen nun doch beim Fotografen.
          Und der hatte doch nur die Kamera zur Verfügung gestellt.
          Ich denke einem Programmierer geht es genau so,
          wenn er den Code bzw. Algorithmus zur Verfügung stellt.

      grf sagt:
      0

      Die dazu benötigten Algorithmen sind definitiv nicht „eifach“

        Max sagt:
        0

        Tatsächlich ist es programmatisch relativ einfach – zumindest wenn man die Rahmenparameter wie dort begrenzt. So wie es im Video geschildert wird haben die Melodien nur 8 Noten, etwa ein bis zwei Oktaven Tonhöhenunterschied und: die Töne sind gleicher Länge. Das Ergebnis ist wahrscheinlich sogar die umfassendste Bibliothek der langweiligsten existierenden – und noch nicht existierenden – Melodien der Welt. :-)

    Michael sagt:
    0

    Da sie aber nun nicht die ersten am Markt sind und es bereits viele Songs und Melodien gibt, begehen die beiden doch selbst Urheberrechtsverletzungen. Vor allem, wenn sie sagen, sie hätten die Rechte dran?

      WOK sagt:
      0

      Vielleicht war ihr Algorithmus ja so pfiffig, das Ergebnis mit allen schon bekannten Melodien abzugleichen und diese aus der Datenbank wieder rauszuschmeißen?

    Müller sagt:
    0

    Musik vom Computern gibt es doch schon lange. Ich finde das hier totaler Quatsch. Man sieht auch wie blöd die Menschen sind.

    Ragnar sagt:
    0

    Reicht die reine Tonfolge, haben doch Rhythmus und Phrasierung auch einen nicht unerheblichen Einfluss in der sich ergebenen Melodie.

      Maximilian Pilarczyk sagt:
      0

      Auf jeden Fall. Ich glaube hier geht es eher darum herauszustellen wie bescheuert das Copyright Recht teilweise ist.

    Steve77 sagt:
    0

    Ähnliche oder gleiche Notenfolgen werden immer wieder mal auftauchen, auch wenn das in den meisten Fällen garantiert nicht bewusst geschieht. Manches hat unser Gehirn irgendwann mal abgespeichert, auch wenn wir schon längst keinen Bezug mehr dazu herstellen können und dann kramt unser Gehirn es vielleicht mal in einem gewissen Moment aus unserem Unterbewusstsein wieder heraus. Solange man einen Titel nicht absichtlich kopiert und diesen dann als seinen ausgibt, ist doch alles ok – finde ich zumindest.

    RoDi sagt:
    0

    Ich kann das Video von Adam Neely zum Thema empfehlen https://www.youtube.com/watch?v=sfXn_ecH5Rw . Er spricht auch mit den Riehl und Rubin über deren Motivation und Herangehensweise.

    KallePeng sagt:
    0

    Es gibt schon lange Datenbänke zum Thema: https://www.whosampled.com/ gegründet 2008 immer wieder ein Quell der Erkenntnis

    Tim Sieber sagt:
    0

    ich weiß ja nicht wie melodie definiert ist ( also wie lang die sein kann) Annett wenn es da keine Definition gibt, dann ist das Blödsinn. alle Melodien geht gar nicht. vielleicht alle vier oder acht oder sechzehn usw. Takte einer Melodie, aber wenn du eine Melodie hast, die aus zehntausenden oder unendlich Noten besteht, dann ist die bestimmt nicht dabei. kann man sich eigentlich auch Pausen urheberrechtlich schützen lassen?

    Erich sagt:
    0

    Während des Studiums der Informatik hatten wir auch eine Vorlesung „Recht“ und da war Copyright und Design drin enthalten. Ich kann mich nur daran erinnern, dass es kein Copyright auf das künstlerische Ergebnis einer Software gibt, – also wenn die Software malt, dann gibt es kein Copyright. Auf Software, die auf nomalen Computern läuft, gab es damals auch kein Copyright- nur auf ganz besondere Algorithmen oder auf Software, die z.B. in der Motorsteuerung läuft und somit an besondere Hardware gebunden ist.
    Wie nun das „kopieren“ einer Melodie zu bewerten ist, die eigentlich schon ein Computer komponiert hatte aussieht?? sehr interessant.

      Marco sagt:
      0

      Natürlich gibt es nie automatisch irgendein Copyright, du musst deine Komposition erst bei der GEMA anmelden und nicht vergessen, zu bezahlen!

    Frag ja nur sagt:
    0

    Wieso taucht Artikel wieder als „neu“ (Homepage) ? Ist doch ein Jahr alt?!?

    Marco 😋 sagt:
    0

    Na dann ist ja alles klar, verkaufen wir alle unsere Instrumente und scheiß auf die blöde Musik. Ist ohnehin schon längst alles komponiert!

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